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Wichtige rechtliche Aktualisierung für Immobilientransaktionen in Zypern


Wir möchten Sie auf eine bedeutende rechtliche Änderung aufmerksam machen, die den Immobiliensektor in Zypern beeinflussen wird. Das zyprische Parlament hat kürzlich das Gesetz zur Zentralstelle für die gleichmäßige Verteilung von Lasten (Änderungsgesetz) von 2021 (Gesetz 12(I) / 2021) genehmigt. Diese Änderung führt eine 0,4%ige Steuer auf alle Immobilienverkäufe in Zypern ein, um griechisch-zyprische Flüchtlinge zu unterstützen.

New Cyprus Law Real Estate
New Cyprus Law Real Estate

Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig im Plenum genehmigt und ist jetzt auf der offiziellen Regierungswebsite verfügbar.

Das Hauptziel dieser rechtlichen Änderung besteht darin, Flüchtlingen, die Immobilien im nördlichen Teil Zyperns besitzen, Unterstützung und Entschädigung anzubieten. Diese Personen haben Schwierigkeiten, aufgrund der Ereignisse der türkischen Invasion von 1974 auf ihre Immobilien zuzugreifen und sie zu nutzen.

Gemäß dem neuen Gesetz wird eine Steuer auf den Verkauf oder die Übertragung von Immobilien innerhalb Zyperns erhoben. Dies gilt auch für Aktienübertragungen von Unternehmen, die Immobilien besitzen, insbesondere wenn die Übertragung dazu führt, dass der Erwerber die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt oder die Immobilie nutzt.

Verkäufer sind verpflichtet, die Abgabe an die Zyprische Finanzbehörde zu zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Verkaufspreis der Immobilie. Bitte beachten Sie jedoch, dass die bereitgestellten Berechnungen nur Veranschaulichungszwecken dienen; die tatsächlichen Beträge können je nach individuellen Umständen variieren.

Die aus der 0,4%igen Abgabe erzielten Einnahmen werden von der Zentralstelle für die gleichmäßige Verteilung von Lasten verwaltet. Diese Einrichtung wurde gegründet, um griechisch-zyprische Flüchtlinge nach der türkischen Invasion von 1974 zu unterstützen.

Weitere Steuern im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften in Zypern

Übertragungsgebühren:

Wenn es um den Eigentumsübergang von Immobilien in Zypern geht, erhebt das Amt für Land und Vermessung Übertragungsgebühren nach folgender Struktur:

  • Bis zu €85.000: 3% des Immobilienwerts
  • Zwischen €85.001 und €170.000: 5% des Immobilienwerts
  • Über €170.000: 8% des Immobilienwerts

Käufer sind verpflichtet, Übertragungsgebühren für Grundstückskäufe zu tragen. Wenn ein Immobilienkauf der regulären oder reduzierten Mehrwertsteuer (VAT) unterliegt, fallen keine Übertragungsgebühren an. Für Immobiliengeschäfte ohne VAT werden die Übertragungsgebühren um 50% reduziert.

Real Estate Tax Changes in Cyprus
Real Estate Tax Changes in Cyprus

Übertragungsgebühren für Immobilien, die an Familienunternehmen übertragen werden, können nach einer fünfjährigen Frist erstattet werden, vorausgesetzt, dass die Immobilie im Besitz des Unternehmens bleibt und die Aktionäre unverändert bleiben. Immobiliengeschäfte im Zusammenhang mit Unternehmensneustrukturierungen sind von Übertragungs- und Hypothekenregistrierungskosten befreit. Darüber hinaus fallen für Reorganisationen keine Übertragungsgebühren an.

Es werden keine Übertragungsgebühren erhoben, wenn qualifizierte Verfahren zur Schuldenneustrukturierung, Kreditgeberinsolvenz, Liquidation oder Verkauf von mit Hypotheken belasteten Immobilien durchgeführt werden. Dies gilt, wenn der Anteil der Erlöse pro Eigentümer €350.000 nicht überschreitet. Die Formel zur Berechnung der Übertragungskosten für Immobilien, die von einem Familienunternehmen auf Ehepartner, Kind oder Verwandte bis zum dritten Grad übertragen werden, lautet wie folgt:

  • Übertragung auf Ehepartner: 8%
  • Übertragung auf Kind: 4%
  • Übertragung auf Verwandte bis zum dritten Grad: 8%

Kostenfreie Übertragungen unterliegen folgenden Sätzen:

  • Übertragung von Eltern auf Kinder: KEINE GEBÜHR
  • Übertragung zwischen Ehepartnern: 0,1%
  • Übertragung zwischen Verwandten bis zum dritten Grad: 0,1%
  • Übertragung auf Treuhänder: €50

Der Wert für kostenfreie Übertragungen entspricht dem Wert vom 1. Januar 2021. Die Gebühren für die Eintragung von Hypotheken betragen 1% des Verkehrswertes.

Example Transfer Fee Calculation Cyprus
Example Transfer Fee Calculation Cyprus

Beispielhafte Berechnung der Übertragungsgebühr in Zypern

Beispielberechnung für eine Immobilie im Wert von €250.000:

Lassen Sie uns das Beispiel eines Immobilienerwerbs in Zypern im Wert von €250.000 betrachten. Da der Immobilienwert über €170.000 liegt, belaufen sich die Übertragungsgebühren auf 8% des Immobilienwerts:

  • Übertragungsgebühr: 8% von €250.000 = €20.000

Darüber hinaus fällt eine zusätzliche 0,4%ige Abgabe auf den Verkaufspreis an:

  • Abgabe: 0,4% von €250.000 = €1.000

Die Gesamtsumme der Übertragungsgebühr und der Abgabe beträgt:

  • Gesamt: €20.000 + €1.000 = €21.000

Calculation Real Estate TransferBitte beachten Sie, dass das zyprische Immobilienrecht auch die Möglichkeit bietet, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, wie beispielsweise Paare. Dann gelten die Übertragungsgebührensätze individuell für jeden Eigentümer. Im Falle des Erwerbs einer Immobilie im Wert von €250.000 würden beide Parteien jeweils nur 5% des Immobilienwerts zahlen, anstatt 8%.

Angenommen, als Paar erwerben Sie eine Immobilie in Zypern im Wert von €250.000 und besitzen sie gemeinsam. In diesem Szenario würden die folgenden Übertragungsgebühren pro Person gelten:

  • Kaufpreis: €125.000 je Person. Da der Immobilienwert unter €170.000 liegt, belaufen sich die Übertragungsgebühren auf 5% des Immobilienwerts:
  • Übertragungsgebühr: 5% von €125.000 = €6.250
  • Zusätzlich fällt die 0,4%ige Abgabe auf den Verkaufspreis an:
  • Abgabe: 0,4% von €125.000 = €500

Die Gesamtsumme der Übertragungsgebühr und der Abgabe beträgt:

Gesamt: €6.250 + €500 = €6.750

Insgesamt beläuft sich dies für beide Personen auf €13.500 (im Gegensatz zu €20.000 bei einem einzelnen Eigentümer), was zu Einsparungen von €6.500 führt.

Beispielhafte Berechnung für ein Baugrundstück mit 19% MwSt und 0,4% Abgabe:

Betrachten Sie das Szenario des Erwerbs eines Baugrundstücks in Zypern für €150.000. Da es sich um ein Baugrundstück handelt, unterliegt der Kauf dem standardmäßigen Mehrwertsteuersatz von 19%. Zusätzlich fällt die 0,4%ige Abgabe an. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

  • Kaufpreis: €150.000
  • MwSt (19%): €28.500 (19% von €150.000)
  • Abgabe (0,4%): €600 (0,4% von €150.000)
  • Gesamtkosten inklusive MwSt und Abgabe: €150.000 + €28.500 + €600 = €179.100

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnungen nur zu Veranschaulichungszwecken dienen. Die tatsächlichen Beträge können je nach individuellen Umständen variieren. Um genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind, empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie mit sachkundigen Rechtsexperten in Verbindung zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass die oben bereitgestellten Informationen allgemeiner Natur sind und nicht als Rechtsberatung angesehen werden sollten. Da jeder Fall unterschiedlich sein kann, ist es ratsam, stets qualifizierten Rechtsbeistand einzuholen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Experten zu finden, die weitere Unterstützung bieten können.

Für Fragen oder zusätzliche Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.